SVHC
2023/12/4
SVHC steht für „Substances of Very High Concern“. Es handelt sich um einen Begriff, der in der europäischen REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) definiert ist.
REACH ist eine europäische Verordnung, die 2007 in Kraft trat und darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und den verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien zu fördern. Laut REACH bezieht sich SVHC auf Chemikalien, die eine ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Diese Stoffe können Eigenschaften wie Karzinogenität, Toxizität, Reproduktionstoxizität, Persistenz, Bioakkumulation usw. aufweisen oder anhaltende Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Wenn ein Stoff als SVHC identifiziert wird, kann er gemäß der REACH-Verordnung Beschränkungen oder Zulassungsanforderungen unterliegen. Das bedeutet, dass Produkte oder Branchen, die diese Stoffe enthalten, möglicherweise Beschränkungen unterliegen und Compliance-Maßnahmen wie Kennzeichnung, Verwendung alternativer Stoffe usw. erfordern.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist dafür verantwortlich, SVHC auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu identifizieren und in die Kandidatenliste aufzunehmen. Stoffe auf der Kandidatenliste können schließlich in die Zulassungsliste aufgenommen werden, was ihre Verwendung weiter einschränkt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition und der Umgang mit SVHC für den europäischen Raum gelten. In anderen Ländern und Regionen gelten möglicherweise ähnliche Vorschriften oder Richtlinien, spezifische Details können jedoch variieren. Wenn Sie weitere Fragen zu SVHC-bezogenen Vorschriften in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region haben, wird empfohlen, sich an die zuständigen örtlichen Behörden oder Vorschriften zu wenden.
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